Wichtige Informationen
Nebenkosten - Immobilien
Nebenkosten für Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter. Die Paragraphenverweise beziehen sich, so nicht anders angegeben, auf die Immobilienmaklerverordnung.
Energieausweis
Das Energieausweisvorlagegesetz sieht vor, dass jeder der ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, grundsätzlich einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen hat. Dieser Energieausweis darf maximal 10 Jahre (ab Ausstellungsdatum) alt sein.
Wir arbeiten mit professionellen Energieausweiserstellern zusammen. Gerne können wir Ihnen einen persönlichen Kontakt zu einem fairen Preis herstellen oder die Abwicklung für Sie erledigen.
Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung bildet eine wichtige Finanzierungshilfe, um den Wunsch nach einem Eigenheim oder einer eigenen Wohnung erfüllen zu können.
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Immobilienertragsteuer – ImmoESt
Seit dem 1. April 2012 unterliegen bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde demgegenüber abgeschafft.
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Meldezettel
Für den Inhalt des Meldezettels ist - unabhängig davon - wer den Meldezettel ausfüllt immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel aus Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen auch dann wenn dieser von der Behörde ausgefertigt wurde.
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Rücktritt vom Maklervertrag nach §11 FAGG
Basierend auf die EU-Verbraucher-Rechte-Richtlinie VRUG und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz FAGG ist ihre ausdrückliche Aufforderung notwendig, damit wir frühzeitig (vor einer 14-tägigen Wartefrist) tätig werden dürfen. Mit dem Widerrufsformular haben Sie die Möglichkeit, den mit uns abgeschlossenen Vertrag über unsere Dienstleistung zu widerrufen.